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Pflegestufe/ Pflegegrad

Die Beantragung eines Pflegegrades für Dein Kind im Autismus-Spektrum kann Dir verschiedene Vorteile bieten. Der Pflegegrad ist ein Instrument zur Einstufung des Hilfebedarfs von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hier sind einige Gründe, warum Du die Beantragung eines Pflegegrades in Erwägung ziehen könntest:

Finanzielle Unterstützung:

 

Mit einem Pflegegrad erhältst Du finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Das kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung, die oft mit der Pflege von Kindern mit Autismus verbunden ist, zu mildern.

Zusätzliche Leistungen:

 

Ein Pflegegrad ermöglicht Dir den Zugang zu weiteren Leistungen, wie teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege. Diese Angebote können Dir helfen, Dich zu entlasten und die Pflege Deines Kindes besser zu organisieren.

Unterstützung im Alltag:

 

Der Pflegegrad spiegelt den Grad der Beeinträchtigung wider und dient als Grundlage für die Bereitstellung von Unterstützungsmaßnahmen im Alltag. Das kann die Finanzierung von therapeutischen Maßnahmen, Hilfsmitteln oder speziellen Betreuungsdiensten umfassen.

Anerkennung des Pflegebedarfs:

 

Die Feststellung eines Pflegegrades durch das Begutachtungsverfahren bedeutet eine offizielle Anerkennung des Pflegebedarfs Deines Kindes. Das kann für Dich wichtig sein, um entsprechende Unterstützung in Anspruch nehmen zu können und den speziellen Bedürfnissen Deines Kindes gerecht zu werden.

Verbesserung der Lebensqualität:

 

Durch die finanzielle Unterstützung und den Zugang zu zusätzlichen Leistungen kann die Lebensqualität Deines Kindes und Eurer Familie insgesamt verbessert werden. Das kann auch die Vereinbarkeit von Pflege und Deiner Berufstätigkeit erleichtern.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflegegrad individuell festgestellt wird und auf den konkreten Bedürfnissen Deines Kindes basiert. Die Beantragung eines Pflegegrades erfordert in der Regel eine ärztliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen Gutachter. Du kannst Dich bei Bedarf an die Pflegekasse oder den zuständigen Sozialdienst wenden, um weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. Aber auch deine Krankenkasse hilft dir dabei weiter.

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